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AGB

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

Die Veranstaltungen des PIWIT stehen grundsätzlich jedem Interessierten offen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Die Seminare, Ausbildungen und Testdurchführungen dienen der professionellen Fort- und Weiterbildung sowie der sub-klinischen Selbstreflexion. Sie stellen weder eine Form der Therapie noch eine Berufsausbildung dar. Ein Recht auf Teilnahme an den einzelnen Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht. Ausnahmen hinsichtlich der Teilnahmevoraussetzungen, beispielsweise Berufserfahrung oder spezielle berufliche Qualifizierungen, behält sich das PIWIT vor und weist in diesem Fall gesondert darauf hin.

§ 2 Buchung von Trainings-, Seminar- oder Testveranstaltungen

  1. Die Anmeldung wird verbindlich, indem das PIWIT die Teilnahme des Kunden/der Kundin schriftlich bestätigt. Die Rechnungsstellung erfolgt ca. 4 Wochen vor der Veranstaltung.
  2. Aufgrund der – im Interesse der Kunden – begrenzten Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt.
  3. Die bei Seminarveranstaltungen eingesetzten Trainer handeln während ihrer Tätigkeit ausschließlich im Auftrag und im Namen des PIWIT vertreten durch Moritz Keil – Coaching | Consulting | Content. Innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten nach Beendigung der Trainings- oder Seminarveranstaltung sind Zusatz-, Folge- und Neuaufträge mit den Trainern ausschließlich über das PIWIT abzuwickeln.

§ 3 Preise für Seminarveranstaltungen, Stornierungen und Umbuchungen

  1. Für die Teilnahme an Seminarveranstaltungen gelten die in den Infopaketen und auf der Homepage angegebenen Preise, wenn nicht anders vereinbart. Ratenzahlungen sind möglich, bedürfen aber der ausdrücklichen Absprache.
  2. Die Teilnahmegebühr ist nach Erhalt der Rechnung fällig. Wurde die Teilnahmegebühr bis zum Beginn der Veranstaltung nicht gezahlt, ist eine Teilnahme nicht möglich.
  3. Die Preise beinhalten die Trainingsleistungen (wie ausgeschrieben) und die Trainingsunterlagen sofern nichts anderes angegeben ist. Die Teilnehmer erhalten zudem eine schriftliche Teilnahmebestätigung und nach Erbringung der vorausgesetzten Leistungen eine Zertifikatsurkunde. Sonstige Kosten, wie beispielsweise Übernachtungs- und Fahrtkosten hat der Teilnehmer selbst zu tragen. Ein Nichterscheinen oder eine nur zeitweise Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt nicht zur Kürzung der Teilnahmegebühr.
  4. Es besteht weiterhin kein Nachholanspruch. Aus Kulanzgründen und, sofern freie Kapazität vorhanden ist, gewähren wir in den Ausbildungen die Möglichkeit, ein Modul nachzuholen.
  5. Stornierung von einzelnen Modulen
    Kann ein Teilnehmer nach Beginn der Ausbildung an einem oder mehreren Modulen aus wichtigen Gründen nicht teilnehmen, besteht die Möglichkeit, das versäumte Modul nach Absprache mit dem PIWIT und vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Plätzen in späteren Ausbildungsgängen nachzuholen. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Teilnahmegebühren ist nicht möglich. Für jegliche Umbuchungen in einen anderen Ausbildungsgang erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 Euro zzgl. 19% MwSt.. Erfolgt die Stornierung, später als 8 Wochen vor dem zu stornierenden Termin, wird beim Nachholen zudem die Tagungspauschale des Seminarhotels in Rechnung gestellt, sollte es sich um eine Präsenzveranstaltung handeln.
  6. Stornobedingungen
    6.1. Der Teilnehmer ist berechtigt bis zu 4 Wochen vor Beginn der Ausbildung von der Ausbildung zurückzutreten. In diesem Fall wird eine Bearbeitungspauschale von € 200,- zzgl. 19% MwSt. einbehalten. Diese Regel gilt für den Fall, dass die angemeldete Person keine vom PIWIT akzeptierte Ersatzperson stellt und der Platz nicht durch einen Teilnehmer der Warteliste besetzt werden kann.
    6.2. Wird bei einer laufenden Ausbildung nach dem 1. Modul die Teilnahme seitens des Teilnehmer abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung eines Teilbetrages oder auf Teilnahme an einer anderen geschlossenen Gruppe.

§ 4 Sonderbestimmungen für die Seminare der Coaching-Ausbildung

4.1) Dieser Paragraph gilt nur für die Seminare der Coaching-Ausbildung:
Das PIWIT vertreten durch Moritz Keil – Coaching | Consulting | Content behält sich das Recht vor, Seminare bei Nichterreichen der jeweiligen Mindestteilnehmerzahl oder aus anderen wichtigen Gründen abzusagen oder einzelne Termine zu verlegen. Verlegt das PIWIT ein Seminar auf einen Termin, an dem der Teilnehmer nicht teilnehmen kann und teilt er dies dem PIWIT bis spätestens 3 Tag/72 Stunden vor dem Ausweichtermin mit, fällt keine Seminargebühr an. Gleiches gilt für den Fall, dass ein Seminar ersatzlos abgesagt wird.

4.2) Das PIWIT und seine Mitarbeiter verpflichten sich, über alle bekannt gewordenen oder bekannt werdenden persönlichen und beruflichen sowie betrieblichen Angelegenheiten strengstes Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, der Auftraggeber oder der Seminarteilnehmer entbindet das PIWIT oder einen seiner Mitarbeiter im Einzelfall ausdrücklich von dieser Schweigevereinbarung. Die Schweigevereinbarung gilt über das Ende der Geschäftsbeziehung hinaus.

4.3) Der Besuch von Seminaren des PIWIT erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Das PIWIT übernimmt eine Haftung nur gem. der nachfolgenden HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN:

4.4) Gegenüber Unternehmern haftet das PIWIT für Schäden, außer im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur wenn und soweit das PIWIT, dessen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das PIWIT für jedes schuldhafte Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.

§ 5 Haftung

5.1) Gegenüber Verbrauchern haftet das PIWIT nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Schuldnerverzugs oder der vom PIWIT zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung haftet das PIWIT jedoch für jedes schuldhafte Verhalten seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

5.2) Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen des PIWIT, ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen des PIWIT.

5.3) Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Unternehmern oder Verbrauchern gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch das PIWIT und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen (wie z.B. Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz).

5.4) Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit des/der Dozenten, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung des Seminars.

Das PIWIT behält sich vor Trainer nach- oder umzubesetzen. Dem Kunden entstehen daraus keine Ansprüche, insbesondere nicht auf Kündigung oder Umbuchung.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sowohl für vertragliche als auch für außervertragliche Ansprüche. Sie gelten zudem auch für Mitarbeiter des PIWIT.

§ 6 Urheberrechte an Schulungsunterlagen

Alle Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte hinsichtlich der Schulungsunterlagen, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung, verbleiben beim PIWIT. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch das PIWIT darf kein Nutzer die Schulungsunterlagen, ganz oder teilweise, in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduzieren, vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben.

§ 7 Ausschluss von der Teilnahme

Wir behalten uns vor, im Einzelfall Teilnehmern die weitere Teilnahme an der Ausbildung zu verwehren, wenn sich aus Sicht der Ausbildungsleitung während der Ausbildung eine fachliche oder persönliche Nichteignung des Teilnehmers herausstellt. Bereits bezahlte Seminargebühren für nicht besuchte Ausbildungsteile werden in diesem Fall zurückerstattet. Anteilige Seminargebühren für bereits besuchte Seminarteile werden nicht rückerstattet. Ebenso bestehen keinerlei weitere Ansprüche.

§ 8 Umsatzsteuer und Zahlung

  1. Die vereinbarten Honorare bzw. Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, netto zuzüglich Umsatzsteuer.
  2. Zahlungsverpflichtungen der Kunden sind, wenn nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
  3. Das PIWIT stellt dem Kunden stets eine Rechnung aus. Das PIWIT darf die Rechnung auch als pdf-Datei per E-Mail übermitteln.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollte eine Regelung des Auftrages oder dieser Vertragsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen des Auftrages sowie dieser Vertragsbedingungen nicht. Für diesen Fall ist zwischen den Vertragsparteien eine rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck sowie der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Entsprechend ist zu verfahren, falls der Auftrag oder diese Vertragsbedingungen eine regelwidrige Lücke aufweisen sollten, die durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist.